Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

1. ALLGEMEINES

a - Die Geschäftsbedingungen gelten für Leistungen aller Art, auch für solche, die durch Dritte als Erfüllungsgehilfen des Werbeatelier Seidels erbracht werden.

b - Für den Einsatz von Leihpersonal ist keine Zustimmung des Auftraggebers erforderlich.

c - Für den Vertrag gelten ausschließlich unsere AGB.

 

2. PREISE UND PREISBERECHNUNGEN

a - Die Preise von Werbeatelier Seidel verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, falls nicht ausdrücklich vorher anders schriftlich vereinbart. Mit der Erstellung einer neuen Preisliste verlieren alle zuvor herausgegebenen Preislisten ihre Gültigkeit.

b - Für An- und Abfahrten ist der Auftraggeber selbst verantwortlich, falls nicht ausdrücklich anders vereinbart.

 

3. ANGEBOTE

a - Angebote von Werbeatelier Seidel sind unverbindlich und freibleibend. Ein Vertrag kommt

erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung von Werbeatelier Seidel zustande oder durch Erbringen der Leistung.

 

4. LIEFERUNG UND TERMINE

a - Von Werbeatelier Seidel angegebene Liefertermine sind grundsätzlich keine Fixtermine. Die in schriftlichen Anfragen von Kunden genannten Fixtermine sind für Werbeatelier Seidel nur dann als solche verbindlich, wenn diese schriftlich bestätigt werden. Ansonsten sind die von uns genannten Fertigstellungstermine unverbindlich. Dies gilt insbesondere bei witterungsbedingten Außenaufträgen.

b - Leistungsstörungen die auf Lieferschwierigkeiten der Lieferfirmen von Werbeatelier Seidel beruhen, vertreten wir den Kunden gegenüber nicht, unabhängig davon auf welchen Gründen diese beruhen. Den Auftraggebern entstehen hierdurch keine Rechte gegen Werbeatelier Seidel.

 

5. ZAHLUNG

a - Alle Zahlungen sind 7 Tage nach Rechnungseingang ohne jeden Abzug zu zahlen, wenn nicht anders auf der Rechnung vermerkt.

b - Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht nach, werden alle die Forderung von Werbeatelier Seidel sofort fällig. Werbeatelier Seidel behält sich die Geltendmachung eines Schadens vor.

c - Schecks und Wechsel werden nicht angenommen.

d - Abzüge jeglicher Art sind ausgeschlossen.

e - Vor Bezahlung der offenen Rechnung ist Werbeatelier Seidel nicht verpflichtet weitere Leistungen zu erbringen.

 

6. MÄNGELRÜGEN

a - Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Fahrzeuge bei Übergabe auf Schäden, Fehler und Vollständigkeit zu überprüfen. Für das Abhandenkommen privater Gegenstände haftet Werbeatelier Seidel nicht. Offensichtliche Mängel und Fehler sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Übergabe zu melden. Sonst verfallen die Gewährleistungsansprüche.

b - Die Gewährleistungsansprüche der Kunden werden auf das Recht der Nachbesserung festgelegt. Bei Fehlschlägen der Nachbesserung kann ein Preisnachlass vereinbart werden.

c - Die Kostenregelung des § 476a BGB findet keine Anwendung, d. h. Werbeatelier Seidel trägt nicht die Wegkosten oder sonstige Aufwendungen zur Nachbesserung.

d - Nachbesserungen durch Dritte ohne unsere Zustimmung führen zum Erlöschen unserer Haftung.

e - Farbabweichungen der Folie sind Drucker- und Material bedingt möglich und sind keine Mängelrüge.

f - Mit der modernen Folien-Beschichtung erhalten Sie eine neue Farbe Ihres Autos und einen Schutz des Originallackes. Die Folie ist nach 6 – 8 Wochen Waschanlagenfest. Ca. 4 Wochen nach Bekleben sollte das Auto nicht mit Hochdruck gereinigt werden. Auf die Verarbeitung wird eine Garantie von zwei Jahren gewährleistet, auf die Folie, je nach Hersteller bis zu fünf Jahren. Die Folie ist nicht mit einer Lackierung gleichzusetzen, Überlappungen sind nicht auszuschließen. Die Autos sollten gereinigt und ohne Wachsrückstände angeliefert werden.

g - Ansprüche auf Minderung, Wandlung, Schadensersatz, Verdienstausfälle und Nebenkosten bestehen nicht.

h - Unsere Garantie besteht nicht für nachstehende Fälle: 1. Schäden und Einwirkung durch höhere Gewalt. 2. Beschädigung oder Mängel, die auf Fabrikationsfehler zurückzuführen sind. 3. Folgeschäden durch unsachgemäße Pflege und Pflegeprodukte. 4. Verschleißschäden durch überdurchschnittliche Beanspruchung. i - Eventuelle Lackschäden nach Entfernung der Folie bei nachlackierten Autos.

 

7. HAFTUNG

a - Werbeatelier Seidel haftet – egal aus welchem Grund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Darüber hinaus gehende Schadenersatzansprüche, auch durch Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, Beratungsfehler und unerlaubte Handlungen gesteht nicht.

b - Verschleiß bedingte Mängel werden nicht ersetzt.

c - Werbeatelier Seidel übernimmt keine Haftung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden.

 

8. ERFÜLLUNGSORT

a - Erfüllungsort ist Hochheim, Gerichtsstand ist Wiesbaden.

 

9. SONSTIGE BESTIMMUNGEN

a - Alle Verträge von Werbeatelier Seidel unterliegen ausschließlich deutschem Recht.

b - Jede abweichende Vereinbarung ist schriftlich festzulegen.

 

10. BILDER

a - Von allen Arbeiten die von uns durchgeführt werden, dürfen Bilder gemacht werden und zu Werbezwecken verwendet werden.